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Sterbeurkunden
Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei manchen
Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für den Pensionsantrag,
Beihilfen und dergleichen benötigt.
Verlassenschaftsabhandlung
Nach jedem Todesfall wird ein
Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Am besten ist man wendet sich an einen
Notar zur Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens.
Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.
Mitzubringen sind, soweit vorhanden :
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Namen, Adressen und Geburtsdaten der nächsten
Verwandten
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Sterbeurkunde
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Letztwillige Verfügungen ( Testament etc. )
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Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
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Pensionsabschnitte des Verstorbenen
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Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass, wie z.B.: Bank-,Spar-und
Wertpapierkonten, Grundbuchauszüge, Versicherungsbelege,
Lebensversicherungspolizzen, Kfz-Papiere, etc.
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Aufstellung und Belege über die Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten
Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses einschliesslich eines
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Kostenvoranschlages über den Grabstein.
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