Behördenwege

Am Sterbeort zuständigen Standesamt ist die Eintragung im Sterbebuch (Anzeige des Todes) vorzunehmen.

Diese Arbeit übernehmen wir gerne für Sie.

Mitzubringende Dokumente:

  • "Anzeige des Todes" (Todesbescheinigung)

sowie die Personaldokumente des Verstorbenen (soweit vorhanden):

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Auszug aus der Heimatrolle)
  • Heiratsurkunde
  • Meldezettel
  • bei Verwitweten zusätzlich:
     -  Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • bei Geschiedenen:
     -  Scheidungsurteil
  • bei Akademikern:
     -  urkundlicher Nachweis des akademischen Grades

Nach der Eintragung im Sterbebuch werden vom Standesamt eine Abschrift aus dem Sterbebuch und eine nur für Sozialversicherungszwecke gültige Todesbestätigung ausgefolgt. 

Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei manchen Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für den Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt.

Da für die Geltendmachung von Versicherungsansprüchen und anderes mehr je eine Abschrift aus dem Sterbebuch erforderlich ist, wird die Ausstellung einer entsprechenden Anzahl solcher Abschriften empfohlen.